Die Stiftung unterstützt und fördert Projekte und Vorhaben

Förderbereich

1. Sozial-Humanitäres

Sozial-humanitäre Hilfe namentlich für Bedürftige, für Menschen, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, für kranke oder in Not geratene Menschen jeden Alters in der Schweiz und weltweit. Das Schwergewicht liegt auf Bereichen, die nicht oder nicht genügend durch die öffentliche Hand abgedeckt sind.

2. Entwicklung und Zusammenarbeit

Unterstützung und Förderung von Entwicklungsprojekten zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation der Bevölkerung, insbesondere zur Beseitigung von Not- und Krisenlagen (nachhaltige Krisenbewältigung). Auch können Projekte namentlich im Bereich des Gesundheits-, Schul- und Bildungswesen (Auf- und Ausbauhilfe) unterstützt werden.

3. Kultur in der Schweiz

Förderung kultureller Projekte in der Schweiz oder von Schweizer Bürgern im Ausland, mit einem Bezug zu Winterthur. Unter Anwendung eines weiten Kulturbegriffs können Werkbeiträge und Veranstaltungen unterstützt werden, namentlich auch Projekte zur Weitergabe von kulturellen Werken, die keine oder ungenügende kommerzielle Unterstützung erhalten.

Nicht unterstützt werden:

  • Infrastruktur-/Bauprojekte im sozial-/humanitären und kulturellen Bereich
  • Forschungsprojekte
  • global tätige NGOs und Grossorganisationen
  • CDs / Schallplatten / Buchprojekte

Antrag

Alle Gesuche sind schriftlich einzureichen. Keine Gesuche per Einschreiben. Keine Gesuche per E-Mail.

Der Stiftungsrat behandelt eingehende Gesuche zwei bis dreimal jährlich zu nicht festgelegten Daten. Dadurch kann die Beantwortung von Eingabedossiers unter Umständen mehrere Monate dauern.

Die Eingabedossiers werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und unter Beifügen eines frankierten Antwortcouverts retourniert.

Adresse

S. Eustachius-Stiftung
Tobias Guldimann
Seidenstrasse 4
8400 Winterthur